ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN
ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN
Dienstleistung | Formular/Link | Bestellen | ||||||||||
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Abfallentsorgung - Informationen einholen | ||||||||||||
Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) Falls Sie sich länger als drei Monate im Jahr in einer anderen Gemeinde aufhalten, sind Sie am Aufenthaltsort meldepflichtig. Zur Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Aufenthaltsgemeinde benötigen Sie eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis). Sie können das Dokument im Onlineschalter bestellen oder bei den Einwohnerdiensten abholen. Die Gültigkeit der Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt ist auf maximal 1 Jahr beschränkt. Sind Sie bereits im Besitz einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt, deren Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert? Sie haben die Möglichkeit, die Bescheinigung verlängern zu lassen. Senden Sie uns hierfür die bisherigen Bescheinigung zurück. Die Neuausstellung wie auch die Verlängerung einer Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00. | ||||||||||||
Identitätskarte / Pass | ||||||||||||
Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) Die Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) kann persönlich Schalter der Einwohnerdienste bezogen oder im Onlineschalter bestellt werden. Bitte bringen Sie bei einer Abholung der Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)zur Identifikation Ihrer Person den Pass oder die Identitätskarte mit. Die Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung) ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
Wohnsitzbescheinigung SBB Zur Beantragung des GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner ist eine Wohnsitzbescheinigung der Einwohnerkontrolle erforderlich. Das Dokument darf nicht älter als 30 Tage sein. Bitte füllen Sie alle Felder des Formulars aus und bestätigen Sie mit Ihren Unterschriften, dass alle Personen im selben Haushalt wohnen. Eine auf dem Formular aufgeführte Person muss dieses von der Einwohnerkontrolle bescheinigen lassen. Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihrer Person den Reisepass oder die Identitätskarte mit. Die Wohnsitzbescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
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Einbürgerung Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden.
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Personenstandsausweis Der Personenstandsausweis bestätigt die aktuellen Personenstandsdaten und den Zivilstand von Schweizer Staatsangehörigen. Das Dokument ist beim beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu bestellen.
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Eheschein Trauungsurkunde: Dieses Dokument gibt Ort und Datum der Ziviltrauung, die Namen der Eheleute vor und nach der Eheschliessung sowie ihre Heimatorte an. Partnerschaftsurkunde: Dieses Dokument gibt Ort und Datum der Eintragung der registrierten Partnerschaft sowie die Namen und die Heimatorte der Partnerinnen bzw. der Partner vor und nach der Eintragung an. Die Trauungsurkunde wie auch die Partnerschaftsurkunde ist beim Zivilstandsamt des Ereignisortes zu bestellen. | ||||||||||||
Heirat Das Gesuch für die Heirat ist beim Zivilstandsamt des Wohnosrtes einzureichen. | ||||||||||||
Familienausweis Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Eheschliessung und enthält die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemanns und der gemeinsamen Kinder. Es wird aufgrund eines neuen Zivilstandsereignisses (z.B. Geburt, Tod, Kindesanerkennung) ersetzt. Urkunden über den Personen- und den Familienstand (Personenstandsausweis, Familienausweis, Partnerschaftsausweis, Ausweis über den registrierten Familienstand usw.) werden durch das Zivilstandsamt des Heimatortes erstellt. Besitzt die betroffene Person das Schweizer Bürgerrecht nicht, obliegt die Zuständigkeit für die Bekanntgabe der Daten über den Personenstand und den Familienstand dem Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Ereignisort. In diesem Fall ist direkt beim zuständigen Zivilstandsamt abzuklären ob das gewünschte Dokument ausstellbar ist oder nicht.
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Kindesanerkennung Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so muss derjenige, der sich als leiblicher Vater betrachtet, das Kind ausdrücklich anerkennen. Der Vater kann dies sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach tun. Die Anerkennung eines Kindes kann beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl erfolgen.
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Bescheinigungen für die Motorfahrzeugkontrolle Lernfahrausweis Bescheinigungen für die Motorfahrzeugkontrolle, müssen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.
Minderjährige Personen müssen sich in Begleitung des gesetzlichen Vertreters am Schalter der Einwohnerdienste melden. Das Gesuch kann ebenso direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle in Bellach abgegeben werden.
Umtausch ausländischer Führerausweis Bescheinigungen für die Motorfahrzeugkontrolle, müssen persönlich am Schalter beantragt werden. Mitzubringen sind:
Das Gesuch kann ebenso direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle in Bellach abgegeben werden. Für konkrete Fragen im Zusammenhang der Ausstellung von Führerausweisen wenden Sie sich bitte direkt an die Motorfahrzeugkontrolle.
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Geburt - anmelden Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen.
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Geburtsschein Die Geburtsurkunde (auch Geburtsschein genannt) wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes ausgestellt. | ||||||||||||
Mütter- und Väterberatungsstelle Beratungsangebot für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern individuell, unkompliziert und kostengünstig. Jeannine Pfander (Mütterberaterin HFD) ist erreichbar unter Tel: 032 686 83 55, Hauptstrasse 45 oder per Mail. Die Mütter- und Väterberatungsstelle befindet sich im Kinder- und Jugenzentrum an der Hauptstrasse 45 in Zuchwil. Die Mütter- und Väterberatungsstelle ist wie folgt erreichbar: Telefon Sprechstunde: Montag – Freitag 8.00 – 11.30 Uhr Mütter- und Väterberatung im KIJUZU: Jeden Freitag Vormittag und -Nachmittag mit Anmeldung Am 1. Montag im Monat von 17.00 – 19.00 Uhr mit Anmeldung 2 x im Monat Babymassage mit Anmeldung Fortlaufende Kurse in Bewegung, Ernährung und Spiel | ||||||||||||
Bestattungswesen Zu Lebzeiten können Sie festlegen, wie Sie - im Falle Ihres Todes - bestattet werden möchten. Wenn eine verstorbene Person keine Angaben hinterlässt, wie sie bestattet werden möchte, bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart. Was haben die Angehörigen bei einem Todesfall zu tun? Welche Bestattungsarten gibt es in Zuchwil? Was muss im Ausland beim Tod einer Person speziell berücksichtigt werden? Diese Checkliste wie auch die Bestimmungen des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Einwohnergemeinde Zuchwil werden die meinsten Ihrer Fragen beantworten. Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen an die Einwohnerdienste Zuchwil.
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Todesschein Die Todesurkunde bescheinigt den Tod einer Person und gibt Ort, Datum und Zeitpunkt des Todes an. Das Dokument ist beim beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen. | ||||||||||||
Stromlieferant - Meldung Wohnungswechsel Ziehen Sie oder Ihr Mieter um? Sie können dem Stromlieferanten Umzüge oder Mieterwechsel online melden. | ||||||||||||
Anmeldung Sie sind neu in Zuchwil wohnhaft? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug zu erfolgen. Sie können am Schalter unserer Einwohnerdienste zur Anmeldung vorsprechen oder die Anmeldung mittels eUmzug vornehmen. Die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00. Für ausländische Staatsangehörige fallen gemäss der Gebührenverordnung des Ausländer- und Integrationsgesetzes zusätzliche Gebühren an.
Für ausländische Staatsangehörige ist bei einem Zuzug vom Ausland ausschliesslich die Anmeldung am Schalter der Einwohnerdienste möglich. Für Drittstaatsangehörige ist der Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich, da bei einem interkantonalen Zuzug ein Gesuch um Kantonswechsel gestellt werden muss. Der Ausländerausweis muss bei einem interkantonalen Zuzug im Original abgegeben werden. Die anfallenden Kosten gemäss Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz werden bei der Nutzung von eUmzug in Rechnung gestellt.
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Abmeldung Sie ziehen von Zuchwil weg? Die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Sie können sich persönlich am Schalter des Dienstleistungszentrums oder per eUmzug abmelden. Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kinder) möglich.
Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Sofern Sie den Wegzug mittels eUmzug melden, lassen wir Ihnen den Heimatschein per Post zukommen. Der Heimatatschein ist bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes zu hinterlegen, sofern eine gesetzliche Hinterlegungspflicht besteht.
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:
Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.
Abmeldung ins Ausland Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter der Einwohnerdienste möglich. Für die Abmeldung wird die Wegzugsadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz benötigt. Detaillierte Reisehinweise finden Sie unter diesem Link. | ||||||||||||
Umzug innerhalb der Gemeinde Sind Sie innerhalb der Gemeinde Zuchwil umgezogen? Adressänderungen sowie Wohnungswechsel innerhalb eines Gebäudes sind den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Sie können uns Ihre Adressänderung am Schalter der Einwohnerdienste oder per eUmzug melden. Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Adressänderung:
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Gemeinschaftsantennenanlage - anmelden An- und Abmeldungen sind an die ga weissenstein gmbh, Telefon 032 9 429 429, zu richten. | ||||||||||||
Gemeinschaftsantennenanlage - abmelden An- und Abmeldungen sind an die ga weissenstein gmbh, Telefon 032 9 429 429, zu richten. | ||||||||||||
Mittagstisch Vielerorts wird ein Mittagstisch angeboten, wo unsere Einwohnerinnen und Einwohner ein einfaches und ausgewogenes Mahl erhalten. Weitere Informationen zu den Anbietern finden Sie in untenstehendem Dokument. | ||||||||||||
Spitex-Dienste Zuchwil Die Spitex-Dienste Zuchwil sind eine Abteilung der Einwohnergemeinde Zuchwil und als solche direkt dem Gemeindepräsidium unterstellt. Wir bieten qualifizierte ambulante Pflege und niederschwellige Beratung zu Themen der Gesundheit und Krankheit, sowie der Finanzierung von ambulanten Gesundheitskosten. Spenden für die Spitex-Dienste werden dem Spitexfonds gutgeschrieben. Der Spitexfonds wird für präventive Hausbesuche und für Härtefälle eingesetzt. IBAN: CH24 0900 0000 4500 0289 0 / Hinweis: zu Gunsten Spitexfonds | ||||||||||||
Natur in der Schule | ||||||||||||
Pflege und Betreuung | ||||||||||||
Hauswirtschaft | ||||||||||||
Casemanagement bei Fragen und Anliegen bezüglich der Finanzierung von Krankheitskosten kontaktieren Sie die Spitexleitung.
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Notruf Pikettdienst In Zusammenarbeit mit dem Spitexverein Region Solothurn und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) bieten die Spitex-Dienste Zuchwil einen ganzjährigen 24-Stunden-Pikettdienst an. Es besteht die Möglichkeit, nebst der Telefonnummer von Angehörigen oder Nachbarn, diejenige der Spitex auf dem Notruf des Roten Kreuzes zu speichern. Besonders richtet sich die Dienstleistung an alleinstehende Personen oder Menschen ohne soziales Netz, welche aber weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Leben Angehörige weiter weg oder sind beruflich stark engagiert, kann die Spitex als alleinige Notruf-Adresse angegeben werden. | ||||||||||||
Hundesteuer Hundehalter bezahlen für ihre Vierbeiner Steuern. Die Hunde müssen ab einem bestimmten Alter oder nach einem Zuzug bei der Wohngemeinde angemeldet und im Falle eines Wegzugs oder Todes wieder abgemeldet werden. Ist der Hund registriert, wird die Hundesteuer jährlich im April von der Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer berträgt CHF 65.00 / Hund. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.00 verrechnet. | ||||||||||||
Altersrente (AHV) - anmelden Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat. Sie müssen Ihren Anspruch mindestens drei Monate vor Eintritt des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden, damit diese genügend Zeit hat, um alle für die Rentenberechnung nötigen Informationen zusammenzustellen. | ||||||||||||
Versichertenausweis (AHV-Karte) - bestellen Sie haben Ihren AHV-Ausweis verloren oder Ihre Personalien haben sich geändert? Beantragen Sie einen neuen Ausweis. Sie sind Angestellte oder Angestellter Sie sind selbstständig oder nicht erwerbstätig | ||||||||||||
Ergänzungsleistungen AHV/IV - anmelden Anmeldungen für Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV für Einwohner von Zuchwil und Luterbach sind direkt der AHV-Zweigstelle Zuchwil-Luterbach zuzustellen. Das Anmeldeformular finden Sie untenstehend unter URL intern. | ||||||||||||
Nichterwerbstätigen-Beiträge - anmelden Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich: vorzeitig Pensionierte Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anmelden. Beitragspflicht Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn der Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 1'006 Franken (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Dasselbe gilt für Nichterwerbstätige, die im Betrieb ihres Ehepartners mitarbeiten. | ||||||||||||
Suchthilfe und Prävention - Angebot einsehen | ||||||||||||
Pilzkontrollen - durchführen lassen Die Kurzform VAPKO bedeutet "Schweizerische Vereinigung Amtlicher Pilzkontrollorgane" und ist auch in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz gebräuchlich. Die VAPKO befasst sich mit jeder Art von Pilzkontrolle: mit der Kontrolle von privatem Sammelgut, mit der Pilzkontrolle für den Handel und mit Pilzexpertisen für Spitäler oder Ärzte. Sie ist vom Bund ermächtigt, Pilzfachleute auszubilden und deren Prüfung abzunehmen. Sie wird bei der Ausarbeitung oder Änderung der Pilzgesetzgebung konsultiert. Zudem setzt sie sich aktiv für die Weiterentwicklung einer qualitativ hoch stehenden Pilzkontrolle ein. | ||||||||||||
Trinkwasser - Informationen einholen Wasserhärte in Zuchwil Die Wasserhärte in Zuchwil beträgt 28 bis 29 französische Härtegrade. Sie sparen Geld und leisten einen wertvollen Beitrag an den Umweltschutz, wenn die Waschmittel der Wasserhärte entsprechend dosiert werden. Wassersparen ohne Komfortverlust | ||||||||||||
Stipendien Die Einwohnergemeinde Zuchwil gewährt keine Stipendien. Gesuche sind an den Kanton einzureichen. | ||||||||||||
Arbeitslosigkeit - anmelden Die Anmeldung muss persönlich und spätestens am ersten Tag erfolgen, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen möchten. In Zuchwil lebende Arbeitslose müssen sich direkt beim RAV in Solothurn anmelden. | ||||||||||||
Anlassbewilligung - Gesuch Für die Organisation von grösseren Anlässen kann zusätzlich ein Merkblatt angefordert werden. Dies können Sie mit einem Mail oder 032 686 52 52 verlangen. Die Veranstaltungen können auf unserer Homepage mit Ihrem persönlichen Login veröffentlicht werden. Sie erreichen damit ein breiteres Publikum. | ||||||||||||
Energiestadt - Informationen Zuchwil ist stolz darauf, das Label „Energiestadt Gold“ zu tragen! | ||||||||||||
Baugesuch - einreichen Brauche ich eine Baubewilligung?
Sie möchten Einsprache gegen ein Baugesuch erheben? Wenn ein Projekt öffentliche oder private, insbesondere nachbarliche Interessen verletzt, können Sie während dieser Zeit Einsprache gegen das Bauprojekt machen. Wie genau vorzugehen ist, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde. | ||||||||||||
Amtliche Vermessung / Grundbuchpläne - Auszüge bestellen Infos über Bauland und Grundstück
Grundbuch
Grundbuchauszug bestellen
Katasterplan
Katasterplan bestellen
Erschliessung des Grundstücks | ||||||||||||
Zonenplan - einsehen Zonenplan und Bauordnung | ||||||||||||
Lokale Verkehrsbetriebe - Informationen | ||||||||||||
Militär / Sektionschef | ||||||||||||
Zivilschutz Die Gemeinde Zuchwil gehört zur Zivilschutzregion Aare Süd, Fabrikstrasse 1, 4562 Biberist. | ||||||||||||
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen Wo Sie nach verloren gegangenen Gegenständen suchen können und was Sie als Finderin oder Finder von Fundgegenständen tun müssen. Und wer Ihnen weiterhilft, wenn Sie ein Haustier vermissen oder finden. | ||||||||||||
Polizeiliche Beratungsstellen Polizeiposten Zuchwil | ||||||||||||
Feuerwehr - anmelden Die Feuerwehr ist schon lange nicht mehr nur für den Kampf gegen das Feuer zuständig. Den Grossteil der heutigen Einsätze betreffen andere Gebiete: Wasser, Sturmholz, Tierrettung sowie Öl- und Chemiewehr. Aber auch bei Unfällen und anderen Hilfeleistungen aller Art sind wir zur Stelle. Kommandant: Gerne können Sie sich per Mail anmelden. | ||||||||||||
Steuererklärung 2017 - neue Software online | ||||||||||||
Steuererlass Bei einem Erlass der Steuern verzichtet die Gemeinde ganz oder teilweise auf ihre Forderung gegenüber der steuerpflichtigen Person. Der Erlass richtet sich nach den gesetzlich definierten Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, so hat die steuerpflichtige Person Anspruch auf Steuererlass. Ist die steuerpflichtige Person durch besondere Verhältnisse wie Naturereignisse, Todesfall, Unglück, Krankheit, Arbeitslosigkeit, geschäftliche Rückschläge und dergleichen in ihrer Zahlungsfähigkeit stark beeinträchtigt oder befindet sie sich sonst in einer Lage, in der die Bezahlung der Steuer, eines Zinses oder einer Busse zur grossen Härte würde, so können die geschuldeten Beträge ganz oder teilweise erlassen werden. Die steuerpflichtige Person stellt dafür zuerst ein Erlassgesuch für die Staatssteuern beim Kanton. Die Abteilung Finanzen entscheidet in solchen Fällen gleich wie der Kanton. Sind die Staatssteuern ganz oder teilweise bereits bezahlt worden, so kann der Gemeinderat die Gemeindesteuern, die Zinsen oder Bussen ganz oder teilweise erlassen. Das Erlassgesuch ist mit schriftlicher Begründung und mit den nötigen Beweismitteln der Abteilung Finanzen einzureichen, welche dem Gemeinderat Antrag stellt. Bereits bezahlte Beträge werden nicht erlassen. Die steuerpflichtige Person kann gegen den Entscheid des Gemeinderats innert 30 Tagen Rekurs beim kantonalen Steuergericht erheben (§ 255 Abs. 3 StG). Während des Steuererlassverfahrens werden in der Regel keine Bezugshandlungen vorgenommen. Auf Erlassgesuche, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden, wird nicht eingetreten. | ||||||||||||
Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen Steuererklärung ausfüllen: Was Sie beachten müssen, wie sich die Steuern berechnen, wie Sie Nebenverdienst, Renten oder Lotteriegewinne deklarieren müssen und wie Sie Steuern sparen können. Alle Informationen, die Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, können Sie der Wegleitung entnehmen. In jedem Fall ausfüllen müssen Sie jeweils die Formulare 1 - 5. Durch die Beantwortung der Fragen auf dem Formular 1 können Sie feststellen, welche zusätzlichen Formulare Sie auszufüllen haben.
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Hund an- und abmelden Hunde sind bei der Einwohnergemeinde anzumelden. Nutzen Sie dazu das Online-Formular. Welpen brauchen spätestens mit drei Monaten einen Mikrochip, welcher vom Tierarzt unter die Haut eingepflanzt wird und elektronisch ablesbar ist. Die Tierarztpraxis meldet die Chipnummer und die übrigen Daten der nationalen Meldestelle, welche die Informationen in der AMICUS Datenbank erfasst. Hier können Sie Ihren Hund bequem übers Internet an- oder abmelden. | ||||||||||||
Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen Die Steuererklärung muss innerhalb einer gewissen Frist, in der Regel sind das 30 Tage, eingereicht werden. Eine Fristverlängerung wird gegen Gesuch in fast allen Fällen durch die Steuerbehörde gewährt. Die Gesuche sind je nach Wohnort bei der kantonalen Steuerverwaltung oder bei der Steuerverwaltung der Gemeinde einzureichen - in der Regel schriftlich. Vielerorts stehen auch entsprechende Online-Dienste und -Formulare zu Verfügung. | ||||||||||||
Stundung - Gesuch einreichen Ratenzahlungen und Stundungen Bitte kontaktieren Sie uns via Mail oder per Telefon 032 686 52 42, um eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren.
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Zahlungsvereinbarung - Gesuch einreichen Akonto-Zahlungen Bezahlen Sie die Steuerraten nicht rechtzeitig, wird zusätzlich ein Verzugszins fällig.
Ratenzahlungen und Stundungen Bitte kontaktieren Sie uns via Mail oder per Telefon 032 686 52 42, um eine Zahlungsvereinbarung abzuschliessen. | ||||||||||||
Strafregisterauszug Sie benötigen einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister? Sie können den Auszug an einem Postschalter oder über das Internet bestellen. Das Antragsformular kann direkt beim Bundesamt für Justiz bezogen werden. Alle Bestellmöglichkeiten und zahlreiche weitere Informationen rund um das Strafregister finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.strafregister.admin.ch). | ||||||||||||
Friedensrichter | ||||||||||||
Betreibungsregisterauszug Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden. | ||||||||||||
Ombudsstelle der Verwaltung - Informationen einholen Verwaltung | ||||||||||||
GIS - geografisches Informationssystem Zuchwil Das geografische Informationssystem gibt Ihnen die Möglichkeit, die Werke Wasser, Abwasser, Elektro, den Zonenplan sowie die amtliche Vermessung abzurufen. | ||||||||||||
Ehrungen Jubilarenehrungen | ||||||||||||
Tag der Natur | ||||||||||||
Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) Das Amt für Gesellschaft und oziales (AGS) nimmt verschiedenste Aufgaben im Sozialbereich wahr und entwickelt Lösungen für gesellschaftliche Lebens- und Problemlagen. Dem AGS zugeordnet sind zudem: | ||||||||||||
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Name Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beschreibung Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden. Die Fachbehörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen, welche weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten, die professionelle Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände zuständig sind. Zuständigkeit In der Regel ist die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person zuständig. Ist ein Verfahren rechtshängig, bleibt die Zuständigkeit bis zu dessen Abschluss erhalten. Ist Gefahr im Verzug, so ist auch die Behörde am Aufenthaltsort der betroffenen Person zuständig. Gefährdungsmeldung Jede Person kann der KESB Meldung erstatten, wenn sie von einer Gefährdung des Kindeswohls Kenntnis erhält oder wenn eine erwachsene Person hilfebedürftig erscheint. Sie können die Gefährdungsmeldung der zuständigen KESB schriftlich oder mündlich erstatten. | ||||||||||||
Ortsplan - bestellen Der Ortsplan kann via Mail oder Online über den Warenkorb bestellt werden.bestellt werden. Der Preis/Stk. beträgt Fr. 15.00.-- Die Bestellung via Mail wird mit einer Rechnung verrechnet. Die Online Bestellung wird über die Kreditkarte beglichen. | CHF 15.00 | |||||||||||
Zonenplan Dem Zonenplan können Sie entnehmen, welche Parzellen als Bauland für ein Haus genutzt werden können. Der Zonenplan der Gemeinden unterscheidet insbesondere Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen. Um zu wissen, ob Sie ihr Grundstück nach ihren Wünschen überbauen können, ist zudem die Bauordnung zu konsultieren. | ||||||||||||
Parkraumbewirtschaftung (parkieren, Parkkarten) Hier erhalten Sie Infos zur Parkraumbewirtschaftung in Zuchwil. Monats- und Jahresparkkarten können direkt im ParkingPay App gelöst werden. Tages- und Wochenparkkarten erhalten Sie direkt am Taxomex Automaten (Parkplatz beim Gemeindehaus), über die ParkingPay App oder am Schalter der zentralen Dienste im Erdgeschoss des Dienstleistungszentrums. | ||||||||||||
Kinder- und Jugendzentrum (KIJUZU) Im Kinder und Jugendzentrum Zuchwil (KIJUZU) wird Kindern verschiedener Altersstufen, Kulturen und sozialer Schichten vom Kleinkindalter bis hin zum Schulaustritt eine professionelle familienergänzende Tagesbetreuung geboten. Die Kinder können sich innerhalb eines sicheren und vertrauten Rahmens entwickeln. Die familienergänzende Tagesbetreuung dient verschiedenen Bedürfnissen der Familien: | ||||||||||||
Jugendarbeit Mit Jugendlichen etwas für Jugendliche tun! Seit 2006 unterhält die Einwohnergemeinde Zuchwil eine Jugendarbeitsstelle. Zu deren Kernaufgaben gehört das Betreiben des Jugendhauses und die Durchführung von Projekten, die aus den Bedürfnissen und Initiativen der Jugendlichen entstehen. Weiter betreibt die Jugendarbeitsstelle eine Infothek, die als erste Anlaufstelle für Fragen rund um jugendrelevante Themen dient. Die Jugendarbeit ist ein Tätigkeitsfeld der Soziokulturellen Animation. Dieser noch junge Ansatz der Sozialen Arbeit beinhaltet Bestandteile der Freizeitpädagogik und des Community Organizings. Sie bemüht sich daher, die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen zu fördern und Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche im Gemeinwesen zu schaffen. | ||||||||||||
Steuerfuss
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Kanalisationsanschluss- und Vesickerungsgesuch - einreichen | ||||||||||||
Wasser- und Elektroanschlussgesuch - einreichen | ||||||||||||
Pensionierung - Informationen Damit Sie im gewünschten Zeitpunkt Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge (2. und 3. Säule) erhalten, müssen Sie einige Vorkehrungen treffen. Anspruch auf die AHV-Rente anmelden (1. Säule) Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat. Bezug der Leistungen beruflichen Vorsorge (BVG / 2. Säule) Wenden Sie sich an die Einrichtung, bei der Sie Ihr Guthaben der Pensionskasse haben und erfragen Sie die Höhe Ihres angesparten Kapitals und die Modalitäten des Bezugs. Bezug des Guthabens der privaten Vorsorge (3. Säule) Wenden Sie sich an die Einrichtung, bei der Sie Ihre private Vorsorge haben und erfragen Sie die Höhe Ihres angesparten Kapitals und die Modalitäten des Bezugs. | ||||||||||||
Kinderbetreuungsangebote im Kanton Solothurn | ||||||||||||
Schreibdienst Zuchwil Der Schreibdienst bietet Unterstützung für einfache Korrespondenz in deutscher Sprache, beispielsweise für das Lesen und Verfassen von Briefen, das Ausfüllen von Formularen, das Erstellen von Lebensläufen und das Schreiben von Bewerbungen. Das Angebot ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht notwendig. Ausserhalb der Schulferien ist der Schreibdienst Zuchwil jeden Dienstag, von 15.00 bis 17.30 Uhr, für alle Personen aus Zuchwil und Umgebung geöffnet. Sie finden den Schreibdienst im Lindensaal (1. Stock) am Kosciuszkoweg in Zuchwil. | ||||||||||||
Invasive Neophyten Neophyten sind Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 nach Europa kamen. Viele von Ihnen fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein und sind harmlos. Einige aber verbreiten sich stark, verdrängen einheimische Pflanzen und werden zum Problem für unsere Artenvielfalt. Invasive Neophyten - also jene, die sich stark vermehren - können zur Veränderung des Landschaftsbildes, zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft und zu Schäden an Bauten führen. Zudem können einige Arten bei manchen Manschen zu gesundheitlichen Problemen führen. Einige dieser Arten, welche in Zuchwil gehäuft vorkommen, wollen wir Ihnen in dieser Serie vorstellen. Herzlichen Dank für Ihr aufmerksames Beobachten in Ihrem Garten oder beim nächsten Spaziergang durch Zuchwil. (Artikel Cornelia König / Layout: Monika Frischknecht / Erschienen im Zuchler Kurier) Kontaktperson Roger Witschi: 079 671 75 24 | ||||||||||||
Familienberatung Die Familienberatung Bucheggberg Wasseramt ist ein Angebot für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden der Bezirke Bucheggberg und Wasseramt. Die Beratungen sind niederschwellig und kostenlos. Die Beratung erfolgt für Familien, Einzelpersonen, Paare oder Alleinerziehende aller Altersgruppen. | ||||||||||||
Anbieterformular | ||||||||||||
Naturinventar | ||||||||||||
Aufbruchgesuch für Bauarbeiten im öffentlichen Bereich | ||||||||||||
Kinder- und Jugendfreundliche Gemeinde Im Mai 2021 hat der Gemeinderat Zuchwil beschlossen, die Zertifizierung mit dem Label «UNICEF Kinderfreundliche Gemeinde» anzustreben. Ziele
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Förderprogramm Baumassnahmen | ||||||||||||
Basiskurs für private Beistandspersonen | ||||||||||||
Spartageskarten Gemeinde (Tageskarte / SBB) Die «Spartageskarten Gemeinde» können auf der Einwohnergemeinde Zuchwil am Schalter der Finanzen bezogen werden. Reservationen sind nicht möglich. Diese Spartageskarten gibt es schweizweit in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse, mit oder ohne Halbtax. Die Verfügbarkeit ist auf ein gesamtschweizerisches Kontingent beschränkt und kann frühstens 6 Monate im Voraus gekauft werden. Die Kosten liegen zwischen Fr. 39.00 und Fr. 148.00. Es gilt: Früher kaufen, günstiger fahren. Die «Spartageskarte Gemeinde» ist im ganzen GA-Geltungsbereich am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags gültig. Die Verfügbarkeit sowie der aktuelle Preis der «Spartageskarte Gemeinde» können unter folgendem Link eingesehen werden: www.spartageskarte-gemeinde.ch. Weiteren Details finden Sie auf untenstehendem Flyer. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Gemeindepräsidium unter der Nummer 032 686 52 62 oder per Mail an gemeinde@zuchwil.ch wenden. |
Gemeinde Zuchwil
Hauptstrasse 65
Postfach 136
4528 Zuchwil
Telefon: 032 686 52 11
Fax: 032 686 52 00
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