Einwohnergemeinde Zuchwil
Einwohnergemeinde Zuchwil

 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

Einwohnergemeinde Zuchwil
Einwohnergemeinde Zuchwil

 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

1
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Abmeldung

Abmeldung

Sie ziehen von Zuchwil weg?

Die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Sie können sich persönlich am Schalter des Dienstleistungszentrums oder per eUmzug abmelden.

Jede volljährige Person muss sich einzeln abmelden. Eine gemeinsame Abmeldung ist nur bei Familien (mit minderjährigen Kinder) möglich.

 

Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:

  • Niederlassungsausweis
  • Identitätskarte oder Reisepass

Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu.

 

Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung:

  • Ausländerausweis

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

 

Abmeldung ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter der Einwohnerdienste möglich. Für die Abmeldung wird die Wegzugsadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz benötigt. Detaillierte Reisehinweise finden Sie unter diesem Link.

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung
Einwohnerdienste
Wohnen und Umziehen
 
 
Energiestadt Zuchwil Gold Label

Kontakt

Gemeinde Zuchwil
Hauptstrasse 65
Postfach 136
4528 Zuchwil

Telefon: 032 686 52 11

Fax: 032 686 52 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 11:00

14:00 - 17:00

Dienstag

geschlossen

14:00 - 18:00

Mittwoch

08:00 - 11:00

14:00 - 17:00

Donnerstag

geschlossen

14:00 - 18:00

Freitag

08:00 - 14:00