Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn die zu beglaubigende Unterschrift in Gegenwart der Gemeindeschreiberin, des Gemeindepräsidenten oder der stellvertretenden Gemeindeschreiberin geleistet wird.
Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihrer Person die Identitätskarte oder den Reisepass mit.
Da ausschliesslich die Gemeindeschreiberin, der Gemeindepräsident oder die stellvertretende Gemeindeschreiberin Beglaubigungen ausstellen können, empfehlen wir eine telefonische Voranmeldung.
Die Beglaubigung einer Unterschrift ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
Für die Beglaubigung von Abschriften und Auszügen privater Natur muss das Original vorgelegt werden.
Da ausschliesslich die Gemeindeschreiberin, der Gemeindepräsident oder die stellvertretende Gemeindeschreiberin Beglaubigungen ausstellen können, empfehlen wir eine telefonische Voranmeldung.
Die Beglaubigung einer Fotokopie ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 20.00.
Einwohnergemeinde
Zuchwil