Einwohnergemeinde Zuchwil
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 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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 ZUCHWIL - ENTDECKEN, ERLEBEN, WOHLFÜHLEN

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AHV Zweigstelle

AHV Zweigstelle
Hauptstrasse 65
4528
Zuchwil
032 686 52 34
E-Mail
Novosel Sandra, Trifari Nadine

Wer sind wir?

Die AHV-Zweigstelle ist den Sozialen Diensten Zuchwil-Luterbach angegliedert und bildet die Schnittstelle zwischen Einwohnern zur Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO). Die Zweigstelle steht primär als Anlaufstelle für Fragen der AHV/IV/EO-Beiträge und -Leistungen sowie für weitere Aufgaben zur Verfügung. Sie leistet fachliche Beratung, gibt Formulare ab, kontrolliert und leitet diese dann weiter.

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Schalter- und Telefondienst
  • Abgabe von Formularen und Merkblättern
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
  • Fachliche Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Sozialversicherungsfragen im Beitrags- und Leistungsbereich sowie deren Geltendmachung
  • Entgegennahme, Vollständigkeits-Prüfung sowie Weiterleitung an die AKSO von Leistungs-/Beitragsgesuchen (AHV, IV, ÜL, HE, EL, NE, SE)
  • Entgegennahme, Vollständigkeits-Prüfung sowie Weiterleitung an die AKSO von Zusatzleistungen (Familienzulagen, Hilfsmittel, Versicherungs-Ausweis, Drittauszahlungsformular usw.)
  • Mutationen im Leistungs-/Beitragsbereich (Änderung Wohnadresse, Konto, Zivilstand usw.)
  • Entgegennehme von Krankheitskosten und elektronische Einreichung bei der AKSO
  • Anlaufstelle für Meldungen bezüglich Auslandaufenthalten von EL-Bezüger:innen

Dienstleistungen

Ergänzungsleistungen (EL)

Anmeldungen für Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV für Einwohner von Zuchwil und Luterbach sind direkt der AHV-Zweigstelle Zuchwil-Luterbach zuzustellen. Das Anmeldeformular finden Sie untenstehend.

Altersrente (AHV)

Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat.

Sie müssen Ihren Anspruch mindestens drei Monate vor Eintritt des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden, damit diese genügend Zeit hat, um alle für die Rentenberechnung nötigen Informationen zusammenzustellen.

Nichterwerbstätige (NE)

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen.

      Wer ist beitragspflichtig?

  • Vorzeitig Pensionierte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Empfängerinnen und Empfänger von Krankentaggeldern
  • Studierende
  • Weltreisende
  • Ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Verwitwete
  • Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
  • Erwerbstätige Personen, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge den aktuellen Minimalbeitrag nicht erreichen
  • Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.

Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anmelden.

      Wann beginnt meine Beitragspflicht?

  • Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen.
  • Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn der Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und den aktuellen doppelten Mindesbeitrag entrichtet. Dasselbe gilt für Nichterwerbstätige, die im Betrieb ihres Ehepartners mitarbeiten.

 
 
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Kontakt

Gemeinde Zuchwil
Hauptstrasse 65
Postfach 136
4528 Zuchwil

Telefon: 032 686 52 11

Fax: 032 686 52 00
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