Die AHV-Zweigstelle ist den Sozialen Diensten Zuchwil-Luterbach angegliedert und bildet die Schnittstelle zwischen Einwohnern zur Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO). Die Zweigstelle steht primär als Anlaufstelle für Fragen der AHV/IV/EO-Beiträge und -Leistungen sowie für weitere Aufgaben zur Verfügung. Sie leistet fachliche Beratung, gibt Formulare ab, kontrolliert und leitet diese dann weiter.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Anmeldungen für Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV für Einwohner von Zuchwil und Luterbach sind direkt der AHV-Zweigstelle Zuchwil-Luterbach zuzustellen. Das Anmeldeformular finden Sie untenstehend.
Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat.
Sie müssen Ihren Anspruch mindestens drei Monate vor Eintritt des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden, damit diese genügend Zeit hat, um alle für die Rentenberechnung nötigen Informationen zusammenzustellen.
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen.
Wer ist beitragspflichtig?
Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anmelden.
Wann beginnt meine Beitragspflicht?
Einwohnergemeinde
Zuchwil